Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingung (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors bzw. Avenger sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20% zu erwarten sind.
2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultiert.
2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei Bildautor bzw. Avenger eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Aufnahmezeiten für halbe Tage gelten fünf Stunden, für ganze Tage neun Stunden. Ab der zehnten Stunde wird pro Stunde 10% vom jeweiligen Honorar berechnet. Dies gilt auch für gebuchte Subunternehmer, die vom Fotografen gebucht werden.
3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen). Nebenkosten werden vor Shootingbeginn fällig.
3.3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zu Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.
4.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruches zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00€ beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25€ pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliches Vereinbarung getroffen.
5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Die eingekauften Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Kunden über.
5.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.
5.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollten Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
5.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
6.1. Die Nutzung der von der Agentur gelieferten Bilder, Fotografien, Grafiken oder sonstigen visuellen Inhalte (nachfolgend Inhalte) für Zwecke der Künstlichen Intelligenz (KI) ist ausdrücklich untersagt.
6.2. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschliesslich:
Das Einspeisen, Hochladen oder Verarbeiten der Inhalte in KI-Systeme, neuroyale Netzwerke, Deep-Learning-Modelle oder Bildgenerierungstools (b.B. Mid journey, Stable Diffusion, DALL-E, Adobe Firefly, etc.).
Das Verwenden der Inhalte als Trainingsdaten zur Entwicklung, Optimierung oder Modifikation von KI-Software oder Algorithmen.
Jegliches Text und Data Mining gem. §44b UrhG. Die Agentur erklärt insoweit einen ausdrücklichen Nutzungsvorbehalt im Sinne des §44b Abs.3UrhG.
Eine Nutzung der Inhalte für die vorgenannte KI-Zwecke bedarf einer separaten, im Voraus zu treffenden schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der Agentur nach billigem Ermessen festgelegt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, diese KI Nutzungsverbot an alle von ihm beauftragten Dritten, Subunternehmer, Agenturen oder Dienstleister (insb. Externe Bildbearbeiter, Grafiker, Social-Media-Manager) weiterzugeben und diese vertraglich entsprechend zu verpflichten.
Das Verbot gilt gleichermassen für sämtliches Bild-, Ton. oder Videomaterial, das am Set von Dritten oder dem Kunden selbst erstellt wurde, sofern darauf die von der Agentur gestellten Models, Requisiten oder Licht-Set-ups erkennbar sind.
7.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenentfernung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
7.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechtes digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.
7.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
8.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter oder die Erwirkung Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
8.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
9.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
9.2. Für Ausfalltage, die ohne Verschulden des Fotografen verursacht werden, fallen die vollen Honorare an. Diese müssen vom Auftraggeber übernommen werden.
9.3. Wird ein Auftrag nach verbindlicher Buchung durch den Auftraggeber storniert, werden Ausfallhonorare bis zu 100% berechnet. Dabei ist folgende Staffelung gültig: 21-14 Tage im voraus 25% der Honorare, 14-7 Tage im voraus 50% der Honorare, unter 7 Tagen im voraus 100% der Honorare. Nicht mehr stornierbare Kosten Dritter werden gem. Belegen abgerechnet.
9.4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9.5. Gehen die Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschliesst, so hat der Auftraggeber Schadenersatz zu leisten. Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadenersatz in Höhe von 1.000,00€ für jedes Original und von 200,00€ für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenpauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches bleibt dem Bildautor vorbehalten.
9.6. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00€ pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten.
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Alle Beiträge in der jeweils gesetzlichen Höhe müssen vom Auftraggeber direkt an die KSK abgeführt werden.
12.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz der Agentur = München als Gerichtsstand vereinbart. Als Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen gilt München als vereinbart. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München.